Fachanwälte für Internetrecht sind rar gesät

Das Internet hat das moderne Leben verändert. Es hat neue Chancen sowie neue Risiken eröffnet. Und ein Risiko ist es beispielsweise, in eine sogenannte Internetfalle zu geraten oder beispielsweise von einem anderen Nutzer abgemahnt zu werden. Dann benötigen Sie im Zweifel einen im IT-Recht kundigen Rechtsanwalt.

Gegenstand des Internetrechts
Fachanwälte für IT-Recht sind rar und häufig nicht leicht tu finden. Und dies, obwohl man sie in allen, das Internetrecht betreffenden Fragen gebrauchen kann. Erschwerend kommt hinzu, dass die Gegenstände des Internetrechts sehr breit gefächert sind. Es betrifft Fragen des Werberechts und des Urheberrechts, zum Beispiel bei Problemen mit fehlenden oder unvollständigen Widerrufsbelehrungen oder u. a. auch bei einer kostenpflichtigen Abmahnung in Verbindung mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Es kann bei einem Herausgabeverlangen von technischen Daten den Datenschutz betreffen. Es kann aber ebenso ganz allgemein um Nutzungsrechte von Domains oder einfach um Haftungsfragen gehen. Fest steht jedenfalls, dass der normale Nutzer sich hier im Zweifel nicht auskennt und auf einen kompetenten anwaltlichen Rat angewiesen ist.

Blick in die Fachanwaltsliste
Die Frage ist nun, wie sich der Nutzer im Ernstfall verhalten sollte. Zunächst einmal benötigt er den oben erwähnten kompetenten Ratschlag. Bei der Anwaltskammer oder unter www.anwaltskanzlei-online.de finden Sie im Zweifel den gesuchten kompetenten Ansprechpartner. Es werden Listen bereitgestellt, in denen die nächsten sich in Ihrer Nähe befindlichen Fachanwälte für Internetrecht aufgelistet sind. Unter http://www.anwaltskanzlei-online.de erhalten Sie gegebenenfalls auch eine Online-Rechtsberatung. Liegt der Fall schwieriger oder kommt es zu einem Prozess, dann müssten Sie Ihren Anwalt vor Ort aufsuchen. Jedenfalls sollten Sie im Zweifel ohne anwaltlichen Rat nicht selbst tätig werden, um irreversible rechtliche Nachteile zu vermeiden.

Es kann schnell passieren, dass man plötzlich einen im IT-Recht versierten Anwalt benötigt. Dann schauen Sie am besten unter www.anwaltskanzlei-online.de nach. Dort werden Sie auf jeden Fall fündig und an einen kompetenten Ansprechpartner weitergeleitet werden. In eiligen Fällen können Sie auch in den Genuss einer Online-Rechtsberatung gelangen, die im Zweifel bereits weiterhilft.


Wann ist ein Familienanwalt nötig?

Außergerichtliche Entscheidungen werden gerade in Bezug auf das Familienrecht seltener. Die Fronten verhärten sich und eine Vertretung vor Gericht wird unumgänglich. Das Familienrecht schreibt zum Beispiel bei einer Scheidung vor, dass mindestens eine der Parteien eine anwaltliche Vertretung in Anspruch nehmen muss. Auch in anderen Bereichen empfiehlt das Familienrecht diese Vorgehensweise. Die Unterstützung durch einen Anwalt lässt sich mit dem juristischen Laienwissen der Parteien nicht aufwiegen, gerade im Familienrecht ist anwaltliche Unterstützung eine dringend anzuratende Stütze.

Doch nicht nur wenn es um die Vertretung vor Gericht geht, ist die Hilfe eines Familienanwalts anzuraten. Da das Familienrecht äußerst komplex ist und oftmals Einzelfallentscheidungen nötig sind, ist ein Familienanwalt auch in beratender Tätigkeit wichtig. Vor einer Ehe, nach einer Scheidung, bei Zweifelsfällen und für´s ruhige Gewissen – Ein Familienanwalt berät in Sachen Familienrecht im Vorhinein und kann gerichtlichen Auseinandersetzungen vorbeugen.


Außergerichtliche Entscheidungen

Je nach Familiensituation und Dauer des Konflikts ist die strikte und harte Durchsetzung der Regelungen im Familienrecht nicht immer die geeignete Lösung. Oftmals ist eine außergerichtliche Einigung dem familiären Frieden zuträglicher als das Pochen auf´s Familienrecht. Ansprüche außergerichtlich geltend zu machen ist aber meist nur dann sinnvoll, wenn beide Parteien ein gewisses Maß an Kooperation zeigen und einem Kompromiss nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber stehen.

Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht in Frage kommen, dann werden sich Mandant und Rechtsanwalt genauestens mit dem Familienrecht und der Einzelfallsituation auseinandersetzen, um im gerichtlichen Verfahren auf der sicheren Seite zu sein.


Vertretung vor Gericht

Jeder hat das Recht sich vor Gerichten und Behörden von einem Rechtsanwalt / einer Rechtsanwältin vertreten zu lassen. In einigen Rechtsgebieten besteht sogar ein Anwaltszwang, die Vertretung vor Gericht ist also vorgeschrieben. Das ist bei Zivilprozessen vor Landgerichten ebenso notwendig wie im Fällen, die das Familienrecht betreffen. Betrifft das Familienrecht Ehesachen, beispielsweise die Scheidung, oder aber Regelungen der elterlichen Sorge oder der Unterhaltspflicht, so ist auch im Familienrecht die Vertretung durch einen Anwalt oder eine Anwältin vorgeschrieben.

Doch nicht nur in Sachen Familienrecht, auch vor vielen Gerichtskammern besteht Anwaltszwang. So vor Oberlandesgerichten, dem Bundesgerichtshof, dem Verwaltungsgerichtshof und dem Bundesverwaltungsgericht, dem Landes- und Bundesarbeitsgericht, dem Bundessozialgericht und dem Bundesfinanzhof.


Familienanwälte

Rechtsberatung und Rechtsvertretung sind mit Sicherheit die Hauptaufgaben der Anwältin für Familienrecht. Nicht vergessen werden darf aber die seelsorgerische Leistung, die Familienanwälte oft leisten müssen. Viele Mandanten kommen mit einem ungenauen Wissen über das Familienrecht in die Kanzleien. Sie glauben Rechte zu haben, die so nicht existieren oder haben Ansprüche, die nicht verwirklicht werden können. Das Familienrecht ist komplex und dadurch kompliziert. Sich verändernde Lebensumstände führen zu einem neuen Bild der Familie und damit zu einem sich wandelnden Familienrecht.

Häufig sind Mandanten mit der Situation und den komplizierten Klauseln im Familienrecht überfordert, was völlig natürlich ist. Hier setzt die seelsorgerische Arbeit des Familienanwalts an.

Weitere Anwälte:  Rechtsanwalt Hamburg


Pflegschaft / Betreuung / Vormundschaft

Bei der Pflegschaft handelt es sich um die Bestellung eines gesetzlichen Vertreters für eine oder mehrere Personen die nicht selbstständig in der Lage sind ihre Interessen zu vertreten. Damit ist die Pflegschaft ein wichtiges Instrument im deutschen Rechtssystem. Hauptziel der Pflegschaft, die im Familienrecht näher beschrieben ist, ist ihr Fürsorgecharakter. Durch die Pflegschaft werden die Rechte des betroffenen durch einen Pfleger wahrgenommen. Geregelt ist die Pflegschaft im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch, teilweise im Familienrecht und im Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Betreuung und Pflegschaft unterscheiden sich in ihren Aufgabenbereichen. Während mit der Pflegschaft nur ein klar umrissener Sachverhalt mit einem Pfleger bestellt wird, meint die Betreuung im Sinne des Familienrecht eine langfristig in vielen Lebensbereichen zur Seite gestellte Hilfe wie die Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge und Behördengänge. Ziel der Betreuung ist die Hilfe zu einem selbstbestimmten und freien Leben.

Die Vormundschaft hingegen bezeichnet eine gesetzliche Fürsorge für unmündige Personen, denen die Geschäftsfähigkeit fehlt. Somit wird der Vormund zum gesetzlichen Vertreter minderjähriger Personen, die keine elterliche Sorge genießen oder deren Eltern nicht zur Sorge berechtigt sind. Bei volljährigen Menschen spricht man nicht von einem Vormund, sondern von einem gesetzlichen Betreuer. Mehr Informationen finden Sie bei Ihrem Anwalt .


Unterhalt / Versorgungsausgleich

Getrennt lebende Ehepartner können je nach den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen des Einzelnen einen angemessenen Unterhalt verlangen. Trennungsunterhalt wird nur bis zur endgültigen Scheidung gewährt, beiden Partnern soll dabei ungefähr die Hälfte des ehemaligen Einkommens zur Verfügung stehen.

Der Versorgungsausgleich wird mit dem Scheidungsverfahren unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalt / einer Rechtsanwältin durchgeführt. Ziel des Versorgungsausgleichs zwischen den Ehepartnern ist eine gerechte Verteilung der Altersvorsorge. Hierbei werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften aufgerechnet, die sich daraus ergebende Summe wird hälftig auf die Ehepartner aufgeteilt. Jedoch kann ein Versorgungsausgleich auch vor der Ehe ausgeschlossen werden. Wann welche Regelungen sinnvoll sind, hängt vom individuellen Fall ab. Eine intensive Beratung bei einem Anwalt wird Klärung bringen.


Güterrecht / Scheidung

Das Güterrecht regelt die Eigentumsverhältnisse von Eheleuten und Lebenspartnern. Dabei unterscheidet das Güterrecht verschiedene Formen von Güterständen, denn der gesetzliche Güterstand gilt nur, wenn kein Ehevertrag geschlossen wurde. Das Güterrecht kennt die Gütertrennung, die Gütergemeinschaft und die Zugewinngemeinschaft.

Generell spricht man mit dem Beginn einer Ehe von einer Zugewinngemeinschaft, sofern die Ehepartner nichts anderes vereinbart haben. Zunächst bleibt jeder Ehepartner grundsätzlicher Alleineigentümer seines vor und während der Ehe erworbenen Vermögens. Endet die Ehe durch Scheidung, dann wird ein Zugewinnausgleichsverfahren durchgeführt. Der Ausgleich erfolgt durch Geld. Bei Tod eines Ehepartners findet der Ausgleich über eine Erhöhung des gesetzlichen Erbteils der Ehegatten ab. Mittels eines Ehevertrages können die anderen Güterstände im Familienrecht – die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft – Anwendung finden.

Bei Scheidung der Ehepartner ist es gesetzliche Pflicht, dass mindestens eine der Parteien eine anwaltliche Vertretung vorweisen kann. Da das deutsche Recht die Ehe als lebenslange Institution sieht, kann sie laut Familienrecht nur durch ein richterliches Urteil beendet werden. Das Scheidungsverfahren findet vor dem Amtsgericht statt.


Ehe/Lebenspartnerschaft

Das Eherecht ist in Deutschland, laut Familienrecht, an die Prinzipien der Heterosexualität, der Monogamität, des Lebenslangprinzips und des Inzesttabus gebunden. Für die Eheschließung müssen Ehefähigkeit- und mündigkeit gegeben sein und die zukünftigen Ehegatten dürfen nicht in enger verwandtschaftlicher Beziehung zueinander stehen. Mit dem Eingehen einer Ehe ändern sich die Güterstände, auch vermögensrechtliche Dinge sind davon betroffen, so das Familienrecht.

Begünstigt werden Ehen im Sozialversicherungsrecht, bei den Krankenversicherungen durch beitragsfreie Mitversicherung und durch Ansprüche auf Witwenrente in der Rentenversicherung. Auch steuerrechtlich kann das Eingehen einer Ehe durch Zusammenveranlagung Vorteile bewirken. Eine Ehe mündet laut Familienrecht in die eheliche Lebensgemeinschaft. Innerhalb dieser sind die Ehepartner zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet.

In der Ehe geborene Kinder erlangen den Rechtsstatus ehelicher Kinder. Zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern wird in Deutschland seit einigen Jahren nicht mehr im Familienrecht unterschieden. Eine Ehe wird durch den Tod eines Partners oder durch Scheidung und Aufhebung beendet.

Neben der Ehe besteht das Lebenspartnerschaftsgesetz im Familienrecht. Es regelt die Gestaltung und die Voraussetzungen einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft.


Über 200.000 Ehen werden geschieden

700.000 Paare geben sich im Jahr durchschnittlich das Ja-Wort. Über 200.000 Ehen werden geschieden. Tendenz steigend. Obwohl die Zahl der Eheschließungen abnimmt, steigt die Scheidungsrate beständig an. Jede dritte Ehe ist betroffen. Mit ihrem Schicksal alleine sind die Betroffenen also nicht. Doch das kann meist kaum trösten.

Die Notwenigkeit, die sich hieraus ergibt, ist eine stärkere Auseinandersetzung mit dem Familienrecht. Was ist vor der Eheschließung zu bedenken? Welche Rechte und Pflichten habe ich? Wer hat Anspruch auf wie viel Unterhalt?

Und nicht nur die Ehe zählt unter das Familienrecht. Seit einigen Jahren haben die nichtehelichen Lebensgemeinschaften und die eingetragenen Lebenspartnerschaften eigene Kapitel im Familienrecht bekommen. Fragen rund um Eherecht, Unterhaltspflichten, Vormundschaften und Güterausgleich gehören alle zum Familienrecht.

Je mehr sich verwandtschaftliche und familiäre Bindungen verändern, desto mehr muss sich das Familienrecht einem Wandel unterziehen. Das tut es auch. Jahr für Jahr. Das erklärt die immer komplexer und komplizierter werdende Materie. Es ist durch die Besonderheit des jeweiligen Einzelfalls gekennzeichnet. Eine Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt kann deshalb nicht ersetzt werden. Informieren Sie sich hier über die Materie des Familienrechts. So können Sie Ihren Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin gezielter auf bestimmte Fragen ansprechen.


Kategorien